| Das Persönliche Budget |
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Das Persönliche Budget ist eine Form der Leistungsgewährung, mit der Menschen mit Behinderung ihre Teilhabe- und Hilfeleistungen in Eigenverantwortung gestalten und bezahlen können. Sie allein entscheiden dabei, welche Leistungen wann, wie und von wem ausgeführt werden, indem persönliche Assistenz eingekauft wird. Behinderte Menschen werden dabei vom komplett umsorgten Klienten zum aktiv entscheidenden Arbeitgeber. Auf der Grundlage des individuell festgestellten Bedarfes wird ein Gesamtbetrag errechnet, der in Form einer Geldleistung direkt auf das Konto des Budgetnehmers geht. Bei der Errechnung des Budgets werden alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe zu Grunde gelegt. Unterm Strich dürfen die entstehenden Gesamtkosten des Persönlichen Budgets nicht höher ausfallen als bei den zuvor bewilligten Kosten. Der Budgetnehmer erhält also nicht mehr als vor der Antragstellung, er kann aber selbstbestimmt über eine Gesamtsumme verfügen und durch gutes wirtschaften die besten Möglichkeiten, sogar bessere als von den bisher gewährten Sachleistungen, herausholen. Geld direkt in die Hände der Betroffenen! Eine alte Forderung der Behindertenbewegung. Mit dem Persönlichen Budget werden die Weichen gestellt, um das zu gewährleisten, was für die meisten Menschen in ihrem Alltag so natürlich ist, für die meisten Menschen mit Behinderung jedoch eine völlig neue Situation darstellt: selbst entscheiden, nach den eigenen Wünschen, mit eigenen finanziellen Mitteln. Aus Klienten werden Arbeitgeber, die frei über ihr Geld verfügen und sich damit persönliche Assistenz, die zu ihrem Leben passt, kauft. Das Persönliche Budget sorgt für Bewegung. Mit der neuen Leistungsform verknüpfen sich viele Hoffnungen, bei der Umsetzung langjähriger Forderungen von Menschen mit Behinderung nach Selbstbestimmung und gleichwertiger gesellschaftlicher Teilhabe eine zentrale Rolle spielen zu können. Für alle Beteiligten heißt es jetzt umdenken. War der Umgang mit von Behinderung betroffenen Menschen bisher vom Gedanken der Fürsorge geprägt, löst sich das traditionelle Dreiecksverhältnis von Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigter, dessen Gestaltungsrahmen sich bei der für ihn angedachten Rund-um-Versorgung meist darauf beschränkte, diese anzunehmen oder abzulehnen, nun auf. Vom Objekt der Umsorgung findet eine Verschiebung zum handelnden Subjekt statt. Denn durch das Persönliche Budget erhalten Berechtigte ihre Ansprüche auf Teilhabe nicht mehr als Sachleistungen, die sie in der angebotenen Form abrufen können oder nicht, sondern als kompletten Geldbetrag auf ihr Konto, um die benötigten Hilfen eigenverantwortlich zu gestalten. In der Folge stehen sich Leistungserbringer und Menschen mit Behinderung direkt gegenüber. Neue Arbeitgeber, die ihren alltäglichen Unterstützungsbedarf decken wollen – individuell, flexibel, transparent in seinen Kosten, doch vor allem nach den eigenen Wünschen und zur persönlichen Zufriedenheit.Aber Menschen mit Behinderung müssen sich in der neuen Situation erst zurecht finden, auf einmal ihr eigener „Kassenwart“ zu sein. Die neue Entscheidungsfreiheit, mit einem Geldbetrag in den Händen als Arbeitgeber von persönlichen Assistenten zu agieren, ist nach jahrelanger Versorgung eine Position, die für viele einen Quantensprung in ihrer Lebenssituation gleichkommen dürfte. Der Verein Wegweiser, der Hilfestellungen bei der Organisation dieser leistet, ist als Kostenpunkt im Budget nicht vorgesehen, ein zusätzlicher Faktor, warum das Persönliche Budget mitunter bei Anspruchsberechtigten mit Skepsis oder sogar Ängsten belegt ist. Wo die Möglichkeit zur Selbstbestimmung lockt, erscheint das hohe Maß an Eigenverantwortlichkeit als ungewohnte Hürde, die einige angesichts des plötzlichen organisatorischen Mehraufwandes vielleicht gar nicht bereit sind zu nehmen. Über allem hängt dabei die Unsicherheit, mit welcher Budgethöhe langfristig überhaupt zu rechnen ist. Steht das Persönliche Budget in Zeiten leerer Kassen neben der Fülle der Gestaltungsmöglichkeiten, die es den Antragstellern bietet, doch auch immer unter dem Verdacht, nur ein probates Instrument zur Kostensenkung bei den Sozialausgaben zu sein: bei Selbstbestimmung eingespart.
Verlässliche Antworten auf viele Fragen, die sich um die heiß diskutierte Leistungsform drehen, lassen sich nur bedingt geben. Dies liegt an den noch weitestgehend fehlenden Praxiserfahrungen. Gerade angesichts der zur Zeit noch vielfach vorhandenen Fragezeichen, ist es wichtig, dass der Verein Wegweiser auch Interesse und Mut weckt, diese zu beseitigen. Für manche Menschen mit Behinderung wird das Persönliche Budget aufgrund ihrer Situation vielleicht nie der „Maßanzug“ werden, der zu ihrem Leben passt. Die Chance, das eigene „Schnittmuster“ für ein selbstbestimmtes Leben einmal mit den Möglichkeiten des Persönlichen Budgets zu vergleichen, sollte jedoch genutzt werden. Für viele Menschen mit Behinderung stellt die neue Rolle als Akteur in eigener Sache eine immense Umstellung dar. Viele werden den Verein Wegweiser begrüßen, der Hilfestellungen bei Planung und Organisation in der neuen Lebenssituation geben kann. |

